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Endstation Bürger

Gemeinderat: Information über Straßenausbaubeitrag

( 23.02.2005 )

Auf Umwegen führt die Reise zu dem Ziel, das für viele andere Gemeinden in den letzten Jahren unvermeidbar war und das dem Bürger sehr weh tun kann. Jetzt aber hat die Gegenwart Hallbergmoos eingeholt und die Einführung einer Straßenausbausatzung steht kurz bevor. Als weiteren Schritt zu einer beim zur Kasse gebetenen Bürger unpopulären Entscheidung ließ man sich von einer Dame des Bayerischen Gemeindetags eine Satzung vorstellen. Die ganz großen neuen Erkenntnisse blieben dabei aber aus.

Cornelia Hesse stellte die Satzung mit ihren wichtigsten Inhalten vor. Die Satzung sieht vor, dass sich der Grundstücksbesitzer an den Kosten von einem Ausbau oder der Grundsanierung der Straße vor seinem Haus beteiligt, weil er davon ja spürbare Vorteile hat. Unterteilt werden die Wege in drei Kategorien: Anliegerstraße, Durchgangsstraße und als Mittelweg die Straße, die etwa 50:50 von beiden Parteien benutzt wird.

Beim grundsätzlichen Vorschlag sieht die Satzung folgende Aufteilungen der Kosten zwischen der Gemeinde und den Grundstückseigentümern vor:
Anliegerstraße (Wohngebiet): Gemeinde 20 %, Anlieger 80 %
50:50 Anlieger-/Durchgangsstraße: Straße Gemeinde 50 %, Anlieger 50 %, Gehweg Gemeinde 35 %, Anlieger 65 %
Durchgangsstraße: Straße Gemeinde 70 %, Anlieger 30 %, Gehweg Gemeinde 45 %, Anlieger 55 %.

Eine kleine Sonderstellung kommt dabei den beiden Hauptstraßen von Hallbergmoos und Goldach zu, denn die sind Kreisstraßen und deshalb muss die Gemeinde hier keine Kosten übernehmen. Die Anlieger an der Theresien- und der Hauptstraße müssen deshalb nicht bezahlen beim Ausbau der Straße. Sie werden aber zur Kasse gebeten bei Ausbaumaßnahmen am Gehweg.

Klar sind auch die Berechnungsgrundlagen. Herangezogen wird die Grundstücksfläche und die Geschossfläche des Gebäudes wirkt als Multiplikator. Hier gibt es feste Vorgaben.

Die Referentin des Bayerischen Gemeindetages machte deutlich, dass die Gemeinde mit einem gewissen Spielraum auch von den vorgeschlagenen Zahlen zu Gunsten des Bürgers abweichen könne. „Je schlechter es der Gemeinde geht, desto näher liegt sie an diesen Zahlen“, sagte Hesse. Wie die Anteile in Hallbergmoos aussehen, ist aber noch offen.

Obligatorisch bei so einem Thema sind natürlich die Hallberger Grundsatzdebatten. Eine drehte sich darum, dass es theoretisch möglich ist, rückwirkend bis zur Einführung des Gesetzes zur Erhebung solcher Beiträge im Jahre 1974 die Beiträge zu verrechnen. „Das ist dann eine Sache der Rettung“, sagte Reinhold Stegschuster, „dass man nicht gesteinigt wird.“ Er warnte davor, weil man sich mit rückwirkenden Gebührenberechnungen sicher keine Freunde im Dorf mache. Bürgermeister Klaus Stallmeister konnte den Punkt aber wieder flott beenden, weil im Gemeinderat niemand so etwas plane und die Rechnung mit rückwirkenden Bescheiden deshalb für Hallbergmoos hypothetisch sei.

Nicht ganz so leicht zu bremsen war Heinrich Lemer, den in den Paragraphen das Juristendeutsch auf die Palme brachte. „Sollen“ und „Können“ sieht er nicht als Verpflichtung an, das Wort „müssen“ steht nicht drin. „Da ist dem Gesetzgeber wahrlich kein Meisterwerk gelungen“, schimpfte er. Er sieht in dem Weg eine Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung.

Nur wird der Ausbaubeitrag kommen müssen, denn Bürgermeister Klaus Stallmeister kann ein Lied singen von Aufforderungen, diese Satzung zu erlassen. „Uns sind deswegen schon etliche Millionen durch die Lappen gegangen“, sagte der. Ohne Anliegerbeteiligung dürfte es künftig keine Zuschüsse geben. Der Weg für Hallbergmoos ist also vorgezeichnet.

Nico Bauer